Was passiert nach meinem Tod mit meinem Vermögen und wie lebt mein soziales Engagement anschließend weiter? Diese Frage stellen sich viele Menschen nicht erst im hohen Alter.
Ein Unternehmer im Ruhestand hat aktuell testamentarisch verfügt, sein gesamtes Vermögen einer dann zu gründenden gemeinnützigen Stiftung zu übertragen, die seine gesellschaftlichen Ziele weiterverfolgt. Hauptbegünstigte ist die Kirche. Markus Wagner, Rechtsanwalt und Steuerberater in Burg auf Fehmarn, hat diesen Prozess von der ersten Idee an begleitet.
WortBild: Herr Wagner, eine persönliche Stiftung als Alleinerbin – ein ungewöhnlicher Gedanke?
Markus Wagner: In dieser Konsequenz vielleicht schon. Die Frage, was vom eigenen Leben nach dem Tod bleibt, beschäftigt aber viele Menschen. Sie suchen nach Lösungen und Wegen. Mein Mandant hatte den ausdrücklichen Wunsch, dass sein Vermögen nach seinem Tod in einer geeigneten Form für sein Engagement weiterarbeitet. Daher das Bestreben, einer eigenen Stiftung testamentarisch all seine Vermögenswerte zu übertragen.
WortBild: Das hat in seinem Umfeld sicherlich im ersten Schritt Befremden ausgelöst?
Markus Wagner: Im Gegenteil – mein Mandant wurde von seinem Bruder dahingehend unterstützt, sein Vorhaben in eine juristisch einwandfreie Form gießen zu lassen.
WortBild: Dabei kam dann eine Stiftung heraus, die als Nutznießerin – neben örtlichen Vereinen und Institutionen – die Kirche als Hauptempfängerin bestimmt. Warum ausgerechnet Kirche?
Markus Wagner: Kirche ist in diesen Fällen ein verlässlicher Partner, um die persönlichen Schwerpunkte des Gebers weiterhin zu bedienen. Kirche gibt es nun schon ein paar Jahrhunderte, und das wird auch so bleiben. Das ist die Überzeugung meines Mandanten und meine übrigens auch!
WortBild: Heißt konkret, Sie mussten die aktuelle Geberkultur Ihres Mandanten nur Schritt für Schritt in eine Stiftungssatzung übersetzen?
Markus Wagner: Stellen Sie sich das nicht so einfach vor. Gerade private Spenderinnen und Spender folgen ihrem Herzen. Sie haben ein feines Gespür dafür, wo der sprichwörtliche Schuh drückt. Dann unterstützen sie gezielt. Meine Aufgabe bestand nun darin, aus diesen Entscheidungswegen ein Regelwerk zu formulieren, nach dem die Stiftung zukünftig arbeiten soll. Glücklicherweise wurde ich dabei von Frau Buller-Reinartz (Christine Buller-Reinartz, Oberkirchenrätin und Verwaltungsleiterin des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg; Anm. d. Verf.) maßgeblich fachlich unterstützt.
WortBild: Ein solch juristisches Regelwerk ist dann sicherlich emotional eher abschreckend…
Markus Wagner: Das ist definitiv so. Ich musste meinem Mandanten natürlich vermitteln, dass die Stiftung ja in seinem Sinne weiterarbeiten soll – dann auch ohne sein Zutun. Das setzt schon ein solides Vertrauensverhältnis und eine starke Bindung voraus. Aber glauben Sie mir: Dieses Mandat war und ist mir eben deswegen persönlich sehr wichtig.
WortBild: Gemeinnützige Stiftung – das klingt nach einer Möglichkeit, die enorm viel Kapital erfordert.
Markus Wagner: Nicht unbedingt! Bei einer rechtsfähigen Stiftung ist das sicherlich der Fall. Aber sehen Sie sich die vielen Treuhandstiftungen an, bei denen Stifterinnen und Stifter mit wesentlich
weniger finanziellem Einsatz ihre persönlichen Ziele weiterverfolgen lassen. Dazu müssen Sie sich nicht in Millionärskreisen bewegen.
WortBild: Herr Wagner, vielen Dank für Ihre bewegenden Einblicke. Noch eine letzte Frage: Haben Sie eine persönliche Empfehlung an Ihre Kolleginnen und Kollegen?
Markus Wagner: Natürlich! Beraten Sie Ihre Mandantschaft in diesen Dingen gern proaktiv. Solche Mandate sind in unserem Paragraphenalltag regelrecht erfüllend. Glauben Sie mir.
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