Best Practice

Beispiele unserer Arbeit

Spendenbrief einer Gemeinde

Wir unterstützen Gemeinden dabei, professionell gestaltete wirksame Spendenbriefe an ihre Gemeindeglieder zu versenden.
Für überschaubare Projekte ist dies eine gute Möglichkeit der Zufinanzierung. Wenn etwa die Küche im Gemeindehaus erneuert
werden muss oder die Lautsprecheranlage in der Kirche, übersteigt das oft das Jahresbudget. Andererseits lassen sich die
erforderlichen 10 - 20.000 Euro, je nach Gemeindegröße und Spendenfreudigkeit der Gemeindeglieder, erfahrungsgemäß
mit 1-2 Spendenaktionen finanzieren. Und alle Beteiligten freuen sich am Ende über das schöne Ergebnis.

Mit einem solchen Spendenaufruf kann

  • das Anliegen kommuniziert
  • und um Unterstützung gebeten werden.

In der Regel haben solche Aufrufe, die ja mit der Tagespost direkt zu bei den Empfängern nach Hause kommen, einen sehr guten Rücklauf. 

Die Gemeinde schreibt den Brief und überlegt sich, wie sie sich bei den Spendern bedanken will. Den Rest erledigt das Fundraising-Team in der Kirchenkreis-Verwaltung.

  • Wir helfen bei der Formulierung des Briefes
  • Wir machen die Grafik
  • Wir sorgen für die Druckabwicklung und den Postversand
  • Wir verbuchen die eingegangenen Spenden
  • Wir erstellen die Zuwendungsbestätigungen
  • Wir werten die Aktion am Ende aus.
  • Die Gemeinde wird (werk)-täglich über eingehende Spenden informiert
  • Unsere Spenden-Software hilft bei der Erfassung und Zuordnung eingehender Spenden

Kosten: Die Gemeinde zahlt die reinen Sachkosten für Druck, Überweisungsträger, Kuvert, Konfektionierung und Versand per DHL-Dialogpost.
Pro Brief sind das zur Zeit ca. 85 Cent pro Exemplar bei einer Auflage von 1.000 Stück.

 

Barrierefreier Zugang zur Kapelle in Grambek

Seit vielen Jahren ist die Kapelle in Grambek, Kirchengemeinde Gudow ein echtes Kleinod. Doch sie war bisher nur über mehrere Stufen zu erreichen. Dies stellte für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, ein schlecht überwindbares Hindernis dar.


Durch den beharrlichen Einsatz der Mitglieder im Kirchengemeinderat ist eine barrierefreie Lösung der Zuwegung im Jahr 2021 auf den Weg gebracht und 2022 umgesetzt worden. Das Fundraising-Team beantragte 10.499,00 Euro aus dem Fond für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein und erhielt diese auch. Hierdurch reduzierte sich der Eigenanteil der Gemeinde etwa auf die Hälfte.

    • Analyse des Förderpotentials für das geplante Projekt
    • Begleitung bei Entwicklung und Einsatz von Fundraising-Instrumenten (von Anträgen an Förderer über die Organisation von Benefiz-Veranstaltungen bis hin zur Gestaltung und Abwicklung von Mailings zum freiwilligen Kirchgeld oder Online-Spenden)
    • Koordinierung der Abläufe zwischen Förderern und Kirchengemeinden (u.a. Dankschreiben, Mitteilung bezüglich Änderungen der Maßnahme, Fristverlängerung, Ortstermine).
    • Abruf bewilligter Mittel, deren Abrechnung und Erstellen des Verwendungsnachweises
    • Angebot von Schulungen und Materialien
    • Stiftungen (u.a. Stiftung KiBa, Stiftung Orgelklang, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Agnes-Gräfe-Stiftung, Hermann Reemtsma Stiftung, Possehl-Stiftung, Sparkassenstiftungen)
    • Vergabeorganisationen von Lotterieerträgen (u.a. Aktion Mensch, Deutsches Hilfswerk) • Kirchenkreis (u.a. Förderrichtlinien, Kirchenkreisrat)
    • Landeskirchenamt (u.a. Restaurierungs-, Gutachten- und Kunstfonds, Fonds für Kirche und Tourismus)
    • Landesmittel (u.a. Investitionsprogramm Kulturelles Erbe) • Bundesmittel (u.a. Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“)
    • EU-Förderung (u.a. AktivRegion, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, UNESCOInvestitionsprogramme)

Best Practice